Arbeitsrecht
Ihre Rechte in der Arbeitswelt
Das Arbeitsrecht spielt für jeden Einzelnen innerhalb des Wirtschaftslebens, sei es auf Arbeitgeber oder Arbeitnehmerseite, eine zentrale Rolle. Es umfasst eine stetig steigende Zahl an gesetzlichen Regelungen, welche durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ständig ergänzt werden.
Die Kanzlei Lotz und Schmidt berät Unternehmer und Unternehmen sowie Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände, Betriebs- und Personalräte in allen Fragen des Individualarbeitsrechtes, Kollektivarbeitsrechtes, Dienstvertragsrechtes und den angrenzenden Rechtsgebieten.
Wir vertreten unsere Mandantschaft innerhalb aller Rechtsstreitigkeiten bundesweit.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Bechmann
Arbeitsrecht
Ihre Rechte in der Arbeitswelt
Das Arbeitsrecht spielt für jeden Einzelnen innerhalb des Wirtschaftslebens, sei es auf Arbeitgeber oder Arbeitnehmerseite, eine zentrale Rolle. Es umfasst eine stetig steigende Zahl an gesetzlichen Regelungen, welche durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ständig ergänzt werden.
Die Kanzlei Lotz und Schmidt berät Unternehmer und Unternehmen sowie Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände, Betriebs- und Personalräte in allen Fragen des Individualarbeitsrechtes, Kollektivarbeitsrechtes, Dienstvertragsrechtes und den angrenzenden Rechtsgebieten.
Wir vertreten unsere Mandantschaft innerhalb aller Rechtsstreitigkeiten bundesweit.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Alexander Bechmann
Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber. Erfasst werden jedoch auch Beziehungen eines Arbeitnehmers zu seinen Kollegen und ggf. zu Dritten. Der Schutzbereich des Individualarbeitsrechtes wird dabei bereits in einem sehr frühren Stadium eröffnet. Problemfelder können sich schon im Augenblick der Anzeigengestaltung zur Akquirierung eines neuen Arbeitnehmers eröffnen.
Bereits ab diesem frühen Zeitpunkt können präventive Beratungen einen späteren kostenintensiven Rechtsstreit verhindern. Die vielfältigen juristischen Stolperfallen durchziehen den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses von der Vertragsgestaltung bis hin zur Abwicklung der Vertragsverhältnisse. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, durch kompetente Beratung und Unterstützung Streitigkeiten zu vermeiden oder, sollte dies bereits nicht mehr möglich sein, Differenzen zu Ihren Gunsten enden zu lassen.
Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
Erstellung und Behandlung von Abmahnungen und Ermahnungen
Beratung zur Konzeption und Verhandlung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
Kündigungsschutzrecht (verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen)
Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
Entwicklung von Prozessstrategien
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten
Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten
Gestaltung- und Durchsetzung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
Gutachterliche Prüfung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen
Unterstützung von Sozialplan und Interessenausgleichsverhandlungen
Beratung bei Betriebsänderungen und Umstrukturierungen
Beratung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
Mitwirkung in Einigungsstellen
Bundesweite Vertretung in Beschlussverfahren
Kollektivarbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht umfasst das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen, d.h. das Wirken und der Umgang mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht mit den klassischen Streitpunkten von Streiks und Aussperrungen sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.
Kollektivarbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht umfasst das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen, d.h. das Wirken und der Umgang mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht mit den klassischen Streitpunkten von Streiks und Aussperrungen sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.
Gestaltung- und Durchsetzung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
Gutachterliche Prüfung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen
Unterstützung von Sozialplan und Interessenausgleichsverhandlungen
Beratung bei Betriebsänderungen und Umstrukturierungen
Beratung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
Mitwirkung in Einigungsstellen
Bundesweite Vertretung in Beschlussverfahren
Dienstvertragsrecht
Nicht jeder Beschäftigte in einem Betrieb oder Unternehmer ist als Arbeitnehmer einzustufen. Abhängig von der tatsächlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses ist es möglich, das Vertragsverhältnis nicht den engen Vorgaben eines Arbeitsverhältnisses zu unterstellen, sondern das Verhältnis dem Dienstvertragsrecht im allgemeinen zuzuordnen. Dies kommt in Betracht bei einer freien Mitarbeit eines Beschäftigten, bei der Anstellung von Geschäftsführern oder bei Dienstverträgen mit Vorständen.
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, durch rechtzeitige Unterstützung bereits bei der Verhandlung und Gestaltung der Dienstverträge das gesamte Portfolio der bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Dienstverhältnis von Beginn an auf eine solide und für beide Seite zufriedenstellende Basis zu stellen. Auch hier sehen wir uns in der Pflicht, mit Weitsicht und Aufgeschlossenheit auch individuelle Besonderheiten aufzugreifen, um sie langfristig vor Ärger, Stress und Streitigkeiten zu bewahren.
Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und Dienstverträgen mit Vorständen sowie freien Mitarbeitern
Beratung hinsichtlich möglicher Vergütungsmodelle (Bonuszahlungen, Gratifikationen, Leistungsprämien)
Kündigung, Aufhebung und Abwicklung von Verträgen mit Geschäftsführern, Vorständen und freien Mitarbeitern
Bundesweite Vertretung innerhalb dienstvertraglicher Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten
Jahre Erfahrung
ERFAHRUNGEN
Profitieren Sie von unseren beinahe 50 Jahren in Juristik.
Als moderne Kanzlei legen wir Wert darauf, Sie in den einzelnen Rechtsgebieten durch spezialisierte Fachleute beraten zu können. Die Zielsetzung unserer Beratung besteht darin, möglichst Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Wenn der Streit schon bestehen sollte, wollen wir für Sie kurzfristig und kostensparend das beste Ergebnis erzielen.