Mietrecht
Dezernat Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Die Vertragsbeziehungen sind daher nicht nur auf ein kurzfristiges oder einmaliges Zusammentreffen angelegt. Die möglichen Streitthemen und Regelungsbedürfnisse im Laufe einer solchen Vertragsbeziehung sind auch aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen für eine dauerhafte Streitvermeidung immer komplexer und rechtlich anspruchsvoller geworden.
Sowohl für Vermieter und Mieter, als auch für Wohnungseigentümer spielen Vermögensinteressen durch eine möglichst umfassende wirtschaftliche Verwertung und Nutzung des jeweiligen Objektes, aber auch der Schutz vor Störungen und Beeinträchtigungen, um das Objekt unbeschwert nutzen zu können, eine große Rolle. Um diese Herausforderungen interessengerecht bewältigen zu können, stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Beratung auf den Gebieten des Wohnraummietrechtes, des Gewerberaummietrechtes und Pachtrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes, des Maklerrechtes, des Nachbarrechtes und des Immobilienrechtes und des Verfahrens- und Vollstreckungsrechtes für diese Miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten zur Verfügung.
Mietrecht
Dezernat Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Die Vertragsbeziehungen sind daher nicht nur auf ein kurzfristiges oder einmaliges Zusammentreffen angelegt. Die möglichen Streitthemen und Regelungsbedürfnisse im Laufe einer solchen Vertragsbeziehung sind auch aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen für eine dauerhafte Streitvermeidung immer komplexer und rechtlich anspruchsvoller geworden.
Sowohl für Vermieter und Mieter, als auch für Wohnungseigentümer spielen Vermögensinteressen durch eine möglichst umfassende wirtschaftliche Verwertung und Nutzung des jeweiligen Objektes, aber auch der Schutz vor Störungen und Beeinträchtigungen, um das Objekt unbeschwert nutzen zu können, eine große Rolle. Um diese Herausforderungen interessengerecht bewältigen zu können, stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Beratung auf den Gebieten des Wohnraummietrechtes, des Gewerberaummietrechtes und Pachtrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes, des Maklerrechtes, des Nachbarrechtes und des Immobilienrechtes und des Verfahrens- und Vollstreckungsrechtes für diese Miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten zur Verfügung.
Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
Das Wohn- und Gewerberaummietrecht überschneidet sich in einigen Bereichen. Dies resultiert aus der Natur beider Vertragsverhältnisse als Mietverhältnisse. Im Gewerberaummietrecht gibt es allerdings zahlreiche Besonderheiten und Schwerpunktprobleme, die im Wohnraummietrecht nicht oder nur selten auftreten. Hervorzuheben ist insbesondere, dass im Gewerberaummietrecht eine wesentlich größere Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung von Vertragsklauseln besteht, die sich je nach Interessenlage für beide Vertragsparteien lohnt.
So können beispielsweise Mietsicherheiten bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit in beliebiger Höhe vereinbart werden; die Mietdauer kann ohne Befristungsgründe vereinbart werden und der Vermieter ist bei der Umlage von Betriebskosten nicht auf den engen Katalog nach § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) begrenzt.
Wechsel der Vertragsparteien
Haftungsbegrenzungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Spezialimmobilien
Ausschluß / Einschränkung von Gewährleistungsrechten
Betriebspflicht
Konkurrenzschutz
Wertsicherungsklauseln
Mehrwertsteuer als Teil der Mietvereinbarung
Umsatzmiete
Mietvertragsabschluß / Vertragsparteien
Vermieterpfandrecht / Mietminderungsansprüche
Mietdauer (u.a. Zeitmietverträge)
Schönheitsreperaturen / Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Wohnfläche / Miethöhe / Untermiete
Kaution und andere Sicherungsrechte / Haftungsausschlüsse
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen / Verjährungsvorschriften
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln
Recht der Wohnraum- mietverhältnisse
Das Recht der Wohnraummietverhältnisse regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungen. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen, um ein faires und ausgewogenes Mietverhältnis zu gewährleisten.
Recht der Wohnraum- mietverhältnisse
Das Recht der Wohnraummietverhältnisse regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungen. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen, um ein faires und ausgewogenes Mietverhältnis zu gewährleisten.
Mietvertragsabschluß / Vertragsparteien
Vermieterpfandrecht / Mietminderungsansprüche
Mietdauer (u.a. Zeitmietverträge)
Schönheitsreperaturen / Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Wohnfläche / Miethöhe / Untermiete
Kaution und andere Sicherungsrechte / Haftungsausschlüsse
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen / Verjährungsvorschriften
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln
Miet- und eigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Gerade im Recht der Gewerberaummietverhältnisse kann es durchaus Überschneidungen zum öffentlichen Recht geben. Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen und / oder Nutzungsuntersagungen können für den Mieter eines Gewerberaummietverhältnisses Kündigungsrechte begründen, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache erheblich eingeschränkt oder gänzlich untersagt wird.
Bei Überschneidungen der einzelnen Rechtsgebiete genießen Sie in unserer Kanzlei den Vorteil, dass Ihre Rechtsangelegenheit unter Hinzuziehung des jeweiligen Spezialisten bearbeitet werden können. Wir verstehen uns und arbeiten als Team. Gerade auch im Austausch untereinander rechtsgebietübergreifend erzielen wir für unsere Mandanten hervorragende Ergebnisse.
Öffentlich-rechtliche Auswirkungen auf zukünftige und bestehende Mietverhältnisse durch Vorgaben des Bauplanungsrechtes
Nutzungsuntersagungen oder Rückbauverfügungen
Rücknahme der Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
Heranziehung von Erschließungs-, Sanierungs- oder Ausbaubeiträgen
Nach Beginn des Mietverhältnisses: bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagungen oder ähnliches
Emissionsschutzrechtliche Verfügungen / Gewerberechtliche Verfügungen
Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen
Öffentlich-rechtliche Auswirkungen auf zukünftige Mietverhältnisse durch Altlasten nach dem Bundesbodenschutzgesetz
Provisionsansprüche des Maklers
Nachbarrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche
Maklerverträge / Ausschluß von Provisionsansprüchen
Nachweis und / oder Vermittlungstätigkeit
Alleinauftrag / Nebenpflichten des Maklers / Grundbuchrecht
Eigentumsrechtliche Duldungspflichten
Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken
Dingliches Wohnrecht / Nießbrauch / Erbbaurecht
Maklerrecht und Nachbarrecht
Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit von Immobilienmaklern.
Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen benachbarten Grundstückseigentümern. Es dient dazu, Konflikte zu verhindern und das friedliche Zusammenleben zu fördern.
Maklerrecht und Nachbarrecht
Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit von Immobilienmaklern.
Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen benachbarten Grundstückseigentümern. Es dient dazu, Konflikte zu verhindern und das friedliche Zusammenleben zu fördern.
Provisionsansprüche des Maklers
Nachbarrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche
Maklerverträge / Ausschluß von Provisionsansprüchen
Nachweis und / oder Vermittlungstätigkeit
Alleinauftrag / Nebenpflichten des Maklers / Grundbuchrecht
Eigentumsrechtliche Duldungspflichten
Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken
Dingliches Wohnrecht / Nießbrauch / Erbbaurecht
Miet- und wohnungseigentums-rechtliche Besonderheiten
Wir vertreten Sie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich vor allen Gerichten bundesweit. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen hartnäckig und engagiert. Über „Sinn und Unsinn“ von einzureichenden Klagen im jeweiligen Einzelfall beraten wir Sie verantwortungsvoll und kompetent.
Verfahrensrecht in WEG-Rechtsstreitigkeiten
Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozeß
Beschlußanfechtungsklagen
Einstweiliger Rechtsschutz
Mahnverfahren
Klagen auf Zahlung rückständiger Wohngelder
Urkundenprozesse
Klagen im Zusammenhang mit Nebenkosten
Schadensersatzklagen des Vermieters
Räumungsklagen und Räumungsvollstreckung
Beweissicherungsverfahren
Gerichtliche und außergerichtliche Räumungsvergleiche
Mieterhöhungsklagen
Duldungsklagen
Forderungspfändungen
Mängelbeseitigungs- und Vorschussklagen des Mieters
Unterlassungsklagen
Zahlungsvollstreckungsmaßnahmen
Jahre Erfahrung
ERFAHRUNGEN
Profitieren Sie von unseren beinahe 50 Jahren in Juristik.
Als moderne Kanzlei legen wir Wert darauf, Sie in den einzelnen Rechtsgebieten durch spezialisierte Fachleute beraten zu können. Die Zielsetzung unserer Beratung besteht darin, möglichst Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Wenn der Streit schon bestehen sollte, wollen wir für Sie kurzfristig und kostensparend das beste Ergebnis erzielen.