Notar

Notarielle Tätigkeiten

Die Tätigkeit des Notars unterscheidet sich grundsätzlich von der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Während der Rechtsanwalt einseitig die Interessen einer Partei vertritt, hat der Notar sein Amt neutral zugunsten aller Beteiligten auszuüben. Insoweit wird der Notar hoheitlich, also quasi als Behörde tätig. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, z.B. den Grundstückskaufvertrag, Erbverträge oder die Gründung einer GmbH hat der Gesetzgeber zwingend die Form der notariellen Beurkundung vorgesehen.

Das Ziel der Einschaltung des Notars ist insbesondere, dafür Sorge zu tragen, dass der rechtliche Wille der Parteien korrekt und vollständig umgesetzt wird, dass die getätigten Rechtsgeschäfte unter Wahrung und Sicherstellung der Interessen aller Parteien abgewickelt werden und dass schließlich keine der Parteien ohne rechtliche Beratung ein übereiltes Rechtsgeschäft tätigt, ohne sich über die Folgen ihres Tuns im Klaren zu sein.

Ihr Ansprechpartner:  Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Sohst

Notar

Verantwortlich für die notarielle Tätigkeit ist Herr Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Sohst, der die notarielle Fachprüfung erfolgreich absolviert hat und darüber hinaus Fachanwalt für Erbrecht ist.

Trotz der mit dem Notariat verbundenen hoheitlichen Tätigkeit steht der Dienstleistungscharakter in unserer Kanzlei an erster Stelle. Wir versuchen stets, Beurkundungen auch kurzfristig umzusetzen und stehen selbstverständlich für individuelle Gestaltungen und Beratungen zur Verfügung. Beurkundungen können auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten stattfinden.

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Grundstückskaufverträge, einschließlich Kaufverträge über Eigentumswohnungen, Übertragung von Erbbaurechten und Bauträgerverträgen sowie die Bestellung von Grundschulden

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Erbrechtliche Rechtsgeschäfte, insbesondere Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen sowie ausführliche Beratungen zu Fragen der Gestaltung von Erbfolgen, einschließlich steuerlicher Aspekte

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Gesellschaftsverträge, insbesondere Gründungen von GmbH´s, Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Fragen zu Unternehmensnachfolge in gesellschaftsrechtlichen Strukturen.

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Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Jahre Erfahrung

ERFAHRUNGEN

Profitieren Sie von unseren beinahe 50 Jahren in Juristik. 

Als moderne Kanzlei legen wir Wert darauf, Sie in den einzelnen Rechtsgebieten durch spezialisierte Fachleute beraten zu können. Die Zielsetzung unserer Beratung besteht darin, möglichst Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Wenn der Streit schon bestehen sollte, wollen wir für Sie kurzfristig und kostensparend das beste Ergebnis erzielen.