Mietrecht

Dezernat Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Die Vertragsbeziehungen sind daher nicht nur auf ein kurzfristiges oder einmaliges Zusammentreffen angelegt. Die möglichen Streitthemen und Regelungsbedürfnisse im Laufe einer solchen Vertragsbeziehung sind auch aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen für eine dauerhafte Streitvermeidung immer komplexer und rechtlich anspruchsvoller geworden.

Sowohl für Vermieter und Mieter, als auch für Wohnungseigentümer spielen Vermögensinteressen durch eine möglichst umfassende wirtschaftliche Verwertung und Nutzung des jeweiligen Objektes, aber auch der Schutz vor Störungen und Beeinträchtigungen, um das Objekt unbeschwert nutzen zu können, eine große Rolle. Um diese Herausforderungen interessengerecht bewältigen zu können, stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Beratung auf den Gebieten des Wohnraummietrechtes, des Gewerberaummietrechtes und Pachtrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes, des Maklerrechtes, des Nachbarrechtes und des Immobilienrechtes und des Verfahrens- und Vollstreckungsrechtes für diese Miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten zur Verfügung.

Mietrecht

Dezernat Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Die Vertragsbeziehungen sind daher nicht nur auf ein kurzfristiges oder einmaliges Zusammentreffen angelegt. Die möglichen Streitthemen und Regelungsbedürfnisse im Laufe einer solchen Vertragsbeziehung sind auch aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen für eine dauerhafte Streitvermeidung immer komplexer und rechtlich anspruchsvoller geworden.

Sowohl für Vermieter und Mieter, als auch für Wohnungseigentümer spielen Vermögensinteressen durch eine möglichst umfassende wirtschaftliche Verwertung und Nutzung des jeweiligen Objektes, aber auch der Schutz vor Störungen und Beeinträchtigungen, um das Objekt unbeschwert nutzen zu können, eine große Rolle. Um diese Herausforderungen interessengerecht bewältigen zu können, stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Beratung auf den Gebieten des Wohnraummietrechtes, des Gewerberaummietrechtes und Pachtrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes, des Maklerrechtes, des Nachbarrechtes und des Immobilienrechtes und des Verfahrens- und Vollstreckungsrechtes für diese Miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten zur Verfügung.

Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht

Das Wohn- und Gewerberaummietrecht überschneidet sich in einigen Bereichen. Dies resultiert aus der Natur beider Vertragsverhältnisse als Mietverhältnisse. Im Gewerberaummietrecht gibt es allerdings zahlreiche Besonderheiten und Schwerpunktprobleme, die im Wohnraummietrecht nicht oder nur selten auftreten. Hervorzuheben ist insbesondere, dass im Gewerberaummietrecht eine wesentlich größere Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung von Vertragsklauseln besteht, die sich je nach Interessenlage für beide Vertragsparteien lohnt.

So können beispielsweise Mietsicherheiten bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit in beliebiger Höhe vereinbart werden; die Mietdauer kann ohne Befristungsgründe vereinbart werden und der Vermieter ist bei der Umlage von Betriebskosten nicht auf den engen Katalog nach § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) begrenzt.

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Wechsel der Vertragsparteien

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Haftungsbegrenzungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Spezialimmobilien

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Ausschluß / Einschränkung von Gewährleistungsrechten

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Betriebspflicht

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Konkurrenzschutz

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Wertsicherungsklauseln

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Mehrwertsteuer als Teil der Mietvereinbarung

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Umsatzmiete

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Mietvertragsabschluß / Vertragsparteien

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Vermieterpfandrecht / Mietminderungsansprüche

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Mietdauer (u.a. Zeitmietverträge)

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Schönheitsreperaturen / Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

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Wohnfläche / Miethöhe / Untermiete

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Kaution und andere Sicherungsrechte / Haftungsausschlüsse

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Betriebs- und Heizkostenabrechnungen / Verjährungsvorschriften

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Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln

Recht der Wohnraum- mietverhältnisse

Das Recht der Wohnraummietverhältnisse regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungen. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen, um ein faires und ausgewogenes Mietverhältnis zu gewährleisten.

Recht der Wohnraum- mietverhältnisse

Das Recht der Wohnraummietverhältnisse regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungen. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen, um ein faires und ausgewogenes Mietverhältnis zu gewährleisten.

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Mietvertragsabschluß / Vertragsparteien

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Vermieterpfandrecht / Mietminderungsansprüche

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Mietdauer (u.a. Zeitmietverträge)

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Schönheitsreperaturen / Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

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Wohnfläche / Miethöhe / Untermiete

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Kaution und andere Sicherungsrechte / Haftungsausschlüsse

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Betriebs- und Heizkostenabrechnungen / Verjährungsvorschriften

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Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln

Miet- und eigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht

Gerade im Recht der Gewerberaummietverhältnisse kann es durchaus Überschneidungen zum öffentlichen Recht geben. Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen und / oder Nutzungsuntersagungen können für den Mieter eines Gewerberaummietverhältnisses Kündigungsrechte begründen, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache erheblich eingeschränkt oder gänzlich untersagt wird.

Bei Überschneidungen der einzelnen Rechtsgebiete genießen Sie in unserer Kanzlei den Vorteil, dass Ihre Rechtsangelegenheit unter Hinzuziehung des jeweiligen Spezialisten bearbeitet werden können. Wir verstehen uns und arbeiten als Team. Gerade auch im Austausch untereinander rechtsgebietübergreifend erzielen wir für unsere Mandanten hervorragende Ergebnisse.

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Öffentlich-rechtliche Auswirkungen auf zukünftige und bestehende Mietverhältnisse durch Vorgaben des Bauplanungsrechtes

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Nutzungsuntersagungen oder Rückbauverfügungen

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Rücknahme der Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes

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Heranziehung von Erschließungs-, Sanierungs- oder Ausbaubeiträgen

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Nach Beginn des Mietverhältnisses: bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagungen oder ähnliches

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Emissionsschutzrechtliche Verfügungen / Gewerberechtliche Verfügungen

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Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen

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Öffentlich-rechtliche Auswirkungen auf zukünftige Mietverhältnisse durch Altlasten nach dem Bundesbodenschutzgesetz

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Provisionsansprüche des Maklers

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Nachbarrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche

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Maklerverträge / Ausschluß von Provisionsansprüchen

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Nachweis und / oder Vermittlungstätigkeit

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Alleinauftrag / Nebenpflichten des Maklers / Grundbuchrecht

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Eigentumsrechtliche Duldungspflichten

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Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken

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Dingliches Wohnrecht / Nießbrauch / Erbbaurecht

Maklerrecht und Nachbarrecht

Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit von Immobilienmaklern.

Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen benachbarten Grundstückseigentümern. Es dient dazu, Konflikte zu verhindern und das friedliche Zusammenleben zu fördern.

Maklerrecht und Nachbarrecht

Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit von Immobilienmaklern.

Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen benachbarten Grundstückseigentümern. Es dient dazu, Konflikte zu verhindern und das friedliche Zusammenleben zu fördern.

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Provisionsansprüche des Maklers

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Nachbarrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche

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Maklerverträge / Ausschluß von Provisionsansprüchen

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Nachweis und / oder Vermittlungstätigkeit

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Alleinauftrag / Nebenpflichten des Maklers / Grundbuchrecht

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Eigentumsrechtliche Duldungspflichten

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Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken

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Dingliches Wohnrecht / Nießbrauch / Erbbaurecht

Miet- und wohnungseigentums-rechtliche Besonderheiten

Wir vertreten Sie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich vor allen Gerichten bundesweit. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen hartnäckig und engagiert. Über „Sinn und Unsinn“ von einzureichenden Klagen im jeweiligen Einzelfall beraten wir Sie verantwortungsvoll und kompetent.

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Verfahrensrecht in WEG-Rechtsstreitigkeiten

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Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozeß

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Beschlußanfechtungsklagen

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Einstweiliger Rechtsschutz

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Mahnverfahren

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Klagen auf Zahlung rückständiger Wohngelder

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Urkundenprozesse

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Klagen im Zusammenhang mit Nebenkosten

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Schadensersatzklagen des Vermieters

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Räumungsklagen und Räumungsvollstreckung

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Beweissicherungsverfahren

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Gerichtliche und außergerichtliche Räumungsvergleiche

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Mieterhöhungsklagen

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Duldungsklagen

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Forderungspfändungen

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Mängelbeseitigungs- und Vorschussklagen des Mieters

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Unterlassungsklagen

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Zahlungsvollstreckungsmaßnahmen

Jahre Erfahrung

ERFAHRUNGEN

Profitieren Sie von unseren beinahe 50 Jahren in Juristik. 

Als moderne Kanzlei legen wir Wert darauf, Sie in den einzelnen Rechtsgebieten durch spezialisierte Fachleute beraten zu können. Die Zielsetzung unserer Beratung besteht darin, möglichst Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Wenn der Streit schon bestehen sollte, wollen wir für Sie kurzfristig und kostensparend das beste Ergebnis erzielen.